Pfarrmatriken der Pfarrgemeinde Wallern

 

 

Info:

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Das 1781 erlassene Toleranzpatent Kaiser Josephs II., das die Strafdrohung gegen evangelische Religionsausübung in den habsburgischen Ländern aufhob, führte in Oberösterreich zur Gründung von neun sog. Toleranzgemeinden, welche die ältesten evangelischen Pfarren in unserem Bundesland sind. Im Hausruckviertel waren dies Scharten, Wallern, Eferding, Thening, Wels und Rutzenmoos, im Traunviertel Goisern, Gosau und Neukematen. 

Heute existieren in Oberösterreich 35 evangelische Pfarrgemeinden und acht „Tochtergemeinden“, deren Grenzen in dieser Anwendung abrufbar sind. 

Unter der Rubrik Pfarrmatriken sind bei einem Teil der Pfarren die Matriken einsehbar. Für die Einsicht in die Matriken und Namensverzeichnisse gelten gesetzlich festgelegte, gleitende Sperrfristen, die bei Taufen 100, bei Trauungen 75 und bei Sterbefällen 30 Jahre betragen. Deshalb werden Seiten, die diesen Sperrfristen unterliegen, nicht angezeigt

Informationen zu den Pfarrmatriken

Das Toleranzpatent gestattete den Protestanten auch eine eigene Matrikenführung, doch mussten bis 1849 die Personenstandsfälle der evangelischen Christen parallel dazu auch in den katholischen Kirchenbüchern eingetragen werden. Die völlige Gleichstellung der Matrikenführung von Katholiken und Protestanten erfolgte am 30. Jänner 1849: Von diesem Zeitpunkt an sind Protestanten nicht mehr in den katholischen Büchern eingetragen. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Entfernung zu den zuständigen evangelischen Pfarrgemeinden zu groß war, wurden die Matrikenfälle bis 1938 weiterhin in den katholischen Kirchenbüchern geführt. Die ältesten evangelischen Matriken finden sich in Oberösterreich bei den neun „Toleranzgemeinden“. Auch in Hallstatt (als Filiale von Goisern) beginnt das Taufbuch bereits 1783. 

Pfarren, bei denen keine Matriken aufscheinen oder deren Matriken gesperrt sind, wurden erst nach 1939 errichtet. Die Kirchenbuchaufzeichnungen ab 1939 sind private Dokumente der evangelischen Kirche und stehen für die allgemeine Familienforschung nicht zur Verfügung. Seit 1939 obliegt die Erfassung der Personendaten den Standesämtern.