NEU Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden zugunsten der GEMEINDEDIAKONIE Wallern

Die Evangelische Pfarrgemeinde Wallern hat ab sofort mit Hilfe des Evangelischen Diakoniewerkes Gallneukirchen eine Möglichkeit geschaffen, um Spenden für die gemeindediakonischen Aufgaben unserer Pfarrgemeinde steuerlich absetzbar zu machen.

Mit Ihrer Spende wird die diakonische Arbeit von Diakon Fritz Wasmeier sowie finanzielle Unterstützung von Bedürftigen ermöglicht.

 

Für die steuerliche Absetzbarkeit müssen sie folgende Bankverbindung verwenden: AT82 2032 0000 0025 7700. Verwendungszweck: „Gemeindediakonie Wallern

Empfänger ist der Diakoniewerk Gallneukirchen Spendenverein.

(Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch bei uns auch entsprechende Erlagscheine.)

Der Wortlaut des Verwendungszwecks ist ganz wichtig, damit Ihre Spende im diakonischen Bereich unserer Pfarrgemeinde Wallern ankommt. Sie erhalten ganz automatisch im Jänner des Folgejahres eine Spendeninformation über alle Eingänge unter dieser Bankverbindung.

Vielen Dank an das Diakoniewerk für diese praktische Hilfe!

 

Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Im Zuge der

automatisierten Arbeitnehmerveranlagung sind gemeinnützige Organisationen verpflichtet, dem Finanzamt Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum der Spender_innen zu melden.

Das bedeutet konkret:

• Spendenbegünstigte Organisationen sind für die Spendeneingänge 2017 verpflichtet, dem Finanzamt Vor- und Zuname, Spendenbeitrag sowie Geburtsdatum zu melden. Bitte geben dem Diakoniewerk Gallneukirchen Spendenverein daher neben Ihrer Adresse auch Ihr Geburtsdatum bekannt!

 

Diakoniewerk Gallneukirchen Spendenverein (http://www.diakoniewerk.at/de/spendenverein/)
Martin Boos-Straße 4
4210 Gallneukirchen
Telefon +43 (0) 7235 / 65505 1305

Email: spenden@diakoniewerk.at

 

Das Presbyterium Wallern hat mit dem Diakoniewerk Gallneukirchen vereinbart, dass sie außer der Kontaktaufnahme rund um Spenden für die „Gemeindediakonie Wallern“ keine Zuschriften des Diakoniewerks bekommen, außer es wird von Ihnen ausdrücklich gewünscht!

 

Möglichkeit zum Einspruch: Spender_innen können verlangen, dass die

Organisation keine Meldung ans Finanzamt vornimmt. In diesem Fall ist

die Spende nicht abzugsfähig. Der/die Spender_in muss den Einspruch

ausdrücklich der Organisation bekannt geben.

• Wenn Sie verabsäumen, uns fristgerecht Ihr Geburtsdatum

bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich

2017 die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich

innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch

gegen den Jahresausgleich erheben.