Der Kirchen-Austrit

Den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft können Sie ausschließlich auf der für Sie zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat durchführen. 

Quelle:

www.evang.at

 

Gastbeitrag zum Thema Kirchenaustritt

von Pfarrer Andreas Meißner, Neukematen

(Artikel im Gemeindebrief 1-2011)

Im Jahr 2010 verlor auch die evangelische Kirche viele Menschen durch Kirchenaustritte. Pfarrer Andreas Meißner, Pfarrer in Neukematen, hat die Folgen eines Kirchenaustrittes bedacht und seine Gedanken zu Papier gebracht:

Der Schritt einese Kirchenaustritts hat ganz persönliche Folgen. Was manchen anfangs lockt: mit dem Austritt erlischt die Kirchenbeitragspflicht - aber: letzte noch ausstehende Beiträge sind nach wie vor fällig und zu bezahlen. 

Jedoch: mit dem Austritt verliere ich mein anerkanntes Religionsbekenntnis, ich verliere alle Pflichten in meiner Kirche, aber auch alle Rechte.

Ich verliere das Recht, Pate zu sein. Auch bei bereits übernommenen Patenschaften erlischt das Patenamt an meinem Patenkind. Sachlicher Weise sollte ich daher auch die Eltern des Patenkindes über meinen Kirchenaustritt informieren.

Ich verliere das aktive und passive Wahlrecht in der evangelischen Kirche.

Alle kirchlichen Kasualien, wie Taufe, kirchliche Trauung und kirchliches Begräbnis werden nicht mehr an mir vollzogen.

Gerade im Todesfall wird der Kirchenaustritt als letzter Wille akzeptiert und von der Kirche respektiert. Darum: Bitte ehrlich mit dem eigenen Kirchenaustritt umgehen! Fairer Weise sollten über diesen Schritt der Dienstgeber und die nächsten Angehörigen informiert werden, ebenso die Wohnsitzgemeinde.

Abgeklärt und in einer schriftlichen Absichtserklärung geschrieben werden sollte die Regelung eines Begräbnisablaufes - logischer Weise und dem Austrittswillen entsprechend, ohne Kirche und Pfarrer. Denn jedem Pfarrer ist durch den vollzogenen Austritt das Recht abgesprochen worden, ein kirchliches Begräbnis durchzuführen und er hat diesen Willen eines verstorbenen Nicht-Gemeindemitgliedes zu respektieren.

Die Taufe bleibt aber für Ausgetretene weiterhin gültig. Doch scheint mir dann diese wie eine wunderschöne Blume zu sein, der die Wurzeln abgeschnitten werden ...

Bevor jemand also diese Wurzeln abschneidet: jeder Pfarrer steht gerne für ein Gespräch bereit - vielleicht lässt sich damit eine oft vorschnell gefasste Entscheidung vermeiden? 
Das hofft ihr Pfarrer Andreas Meißner aus der evangelischen Pfarrgemeinde Neukematen/OÖ.